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Verarbeitungszwecke sind Vertragserfüllung und Rechtsverfolgung gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO), sowie Rechtsverfolgung von Forderungen aus gesetzlichen Ansprüchen, Forderungsmanagement und Einmeldungen an Auskunfteien und Kreditversicherer gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO.
Personendaten, Anschrift, Kommunikationsdaten, Identifikationsnummern, Funktion, Forderungsdaten, Bonitätsdaten, Bankdaten, Vermögensinformationen, Gesprächsnotizen von Schuldnern, Drittschuldnern, Kunden, weiteren Beteiligten.
Aufsichtsbehörden, Behörden, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Auskunfteien, Banken, Behörden, Datenvernichter, Drittschuldner, Druckdienstleister, Gläubiger, Informations- und Recherchedienstleister, Insolvenzverwalter, IT-Dienstleister, Kooperationspartner für grenzüberschreitendes Inkasso, Rechtsanwälte, Register, Schuldnerberatungen, Vertragskanzlei, sonstige Verfahrensbeteiligte.
Befindet sich der Schuldner im Ausland, beauftragt die Pfalz Inkasso GmbH unter anderem ausländische Kooperationspartner mit dem Einzug offener Forderungen. Die Pfalz Inkasso GmbH beauftragt dazu Partner im Geltungsbereich der DSGVO oder wirkt auf ein angemessenes Datenschutzniveau hin.
Die Speicherdauer richtet sich nach dem bestehen, resp. Erlöschen beauftragter Ansprüche, dem Ende der Beauftragung, sowie gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Fristen zur Verteidung von Rechtsansprüchen. Personenbezogene daten werden nach dem vollständigen Erlöschen aller beauftragten Ansprüche oder dem Ende der Beauftragung nach 3 Jahren in der Verarbeitung eingeschränkt und nach 10 Jahren gelöscht. Die Frist beginnt jeweils zum Ende des Jahres des Erlöschens oder des beendens der Beauftragung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schuldnern zum Zwecke des Forderungsmanagements besteht insbesondere in datenbasierten Analysen und Optimierungen von Prozessen. Das berechtigte Interesse der Auftraggeber an einer solchen Verarbeitung besteht wesentlich in einer angemessenen Durchsetzung eigener Ansprüche unter Einhaltung der Schadenminderungspflicht. Interessen des säumigen Kunden, schuldrechtliche Verpflichtungen grundlegend nicht durch einen Rechtsdienstleister gegen sich geltend machen lassen zu wollen, können nicht als anerkanntes Interesse gelten. Im Übrigen sind die Interessen säumiger Kunden im Hinblick auf einen Forderungseinzug unter Einhaltung aller Möglichkeiten zur Schadenminderung soweit deckungsgleich mit den Interessen der Auftraggeber. Andere Interessen des gegenleistungspflichtigen säumigen Kunden stehen den Interessen des vorleistungspflichtigen Gläubigers nicht entgegen, es sei denn, der Gläubiger hat nachweislich eine Leistungsstörung zu vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsverfolgung von Forderungen aus gesetzlichen Ansprüchen.
Die Verarbeitung von Daten säumiger Kunden zum Zwecke der Einmeldung an eine Auskunftei erfolgt zur Information Dritter über negative Zahlungserfahrungen mit der betroffenen Person, um diese Dritten vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren. Forderungen
Betroffene haben ein Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO), Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO), Löschung (Artikel 17 DS-GVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) und Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO) bezogen auf ihre personenbezogenen Daten. Betroffene können erteilte Einwilligungen zur Verarbeitung jederzeit widerrufen. Der Ausübung dieser Rechte kann die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen einschränkend gegenüberstehen. Datenschutzaufsicht
Betroffene Personen haben ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz https://www.datenschutz.rlp.de/
Aufsichtsbehörden, Auskunfteien, Behörden, Betroffene, Detekteien , Drittschuldner, Druckdienstleister, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Informations- und Recherchedienstleister, Insolvenzverwalter, Internet, Polizei, Rechtsanwälte, Register, Schuldnerberatungen, Sicherheitengeber, Staatsanwaltschaften, Vertragskanzlei, Zusteller, sonstige Verfahrensbeteiligte.